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   BPatG, 28.02.2001 - 29 W (pat) 27/00   

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BPatG, 28.02.2001 - 29 W (pat) 27/00 (https://dejure.org/2001,28942)
BPatG, Entscheidung vom 28.02.2001 - 29 W (pat) 27/00 (https://dejure.org/2001,28942)
BPatG, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 29 W (pat) 27/00 (https://dejure.org/2001,28942)
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  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 28.02.2001 - 29 W (pat) 27/00
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift bedeutet die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die der Anmeldung zugrundeliegenden Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH MarkenR 2000, 420 ff - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 28.02.2001 - 29 W (pat) 27/00
    Entgegen der Meinung der Anmelderin können auch lexikalisch noch nicht belegbare Wortbildungen einem Freihaltungsbedürfnis unterliegen (bzw. nicht unterscheidungskräftig sein), wenn sie sprachüblich gebildet sind und einen ohne weiteres verständlichen, für die jeweiligen Waren/Dienstleistungen im Vordergrund stehenden, eindeutigen, inhaltlich hinreichend umrissenen beschreibenden Sinngehalt aufweisen (vgl. BGH GRUR 1996, 771 "THE HOME DEPOT"; GRUR 1996, 770 "MEGA"; GRUR 1995, 269 "U-KEY"; GRUR 1995, 408 ff. "PROTECH"; BPat-GE 37, 190, 192 "FERRO-BRAUSE"; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl., § 8 Rn. 142, 143, 17, 21, 26 m. Nachw.).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 28.02.2001 - 29 W (pat) 27/00
    Entgegen der Meinung der Anmelderin können auch lexikalisch noch nicht belegbare Wortbildungen einem Freihaltungsbedürfnis unterliegen (bzw. nicht unterscheidungskräftig sein), wenn sie sprachüblich gebildet sind und einen ohne weiteres verständlichen, für die jeweiligen Waren/Dienstleistungen im Vordergrund stehenden, eindeutigen, inhaltlich hinreichend umrissenen beschreibenden Sinngehalt aufweisen (vgl. BGH GRUR 1996, 771 "THE HOME DEPOT"; GRUR 1996, 770 "MEGA"; GRUR 1995, 269 "U-KEY"; GRUR 1995, 408 ff. "PROTECH"; BPat-GE 37, 190, 192 "FERRO-BRAUSE"; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl., § 8 Rn. 142, 143, 17, 21, 26 m. Nachw.).
  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

    Auszug aus BPatG, 28.02.2001 - 29 W (pat) 27/00
    Entgegen der Meinung der Anmelderin können auch lexikalisch noch nicht belegbare Wortbildungen einem Freihaltungsbedürfnis unterliegen (bzw. nicht unterscheidungskräftig sein), wenn sie sprachüblich gebildet sind und einen ohne weiteres verständlichen, für die jeweiligen Waren/Dienstleistungen im Vordergrund stehenden, eindeutigen, inhaltlich hinreichend umrissenen beschreibenden Sinngehalt aufweisen (vgl. BGH GRUR 1996, 771 "THE HOME DEPOT"; GRUR 1996, 770 "MEGA"; GRUR 1995, 269 "U-KEY"; GRUR 1995, 408 ff. "PROTECH"; BPat-GE 37, 190, 192 "FERRO-BRAUSE"; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl., § 8 Rn. 142, 143, 17, 21, 26 m. Nachw.).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZB 15/92

    "U-Key"; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis bei einem fremdsprachigen

    Auszug aus BPatG, 28.02.2001 - 29 W (pat) 27/00
    Entgegen der Meinung der Anmelderin können auch lexikalisch noch nicht belegbare Wortbildungen einem Freihaltungsbedürfnis unterliegen (bzw. nicht unterscheidungskräftig sein), wenn sie sprachüblich gebildet sind und einen ohne weiteres verständlichen, für die jeweiligen Waren/Dienstleistungen im Vordergrund stehenden, eindeutigen, inhaltlich hinreichend umrissenen beschreibenden Sinngehalt aufweisen (vgl. BGH GRUR 1996, 771 "THE HOME DEPOT"; GRUR 1996, 770 "MEGA"; GRUR 1995, 269 "U-KEY"; GRUR 1995, 408 ff. "PROTECH"; BPat-GE 37, 190, 192 "FERRO-BRAUSE"; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl., § 8 Rn. 142, 143, 17, 21, 26 m. Nachw.).
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